Heutzutage achten vielmehr Menschen als früher auf ihre Gesundheit. Medizinische Zusatzleistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen, werden von den vielen gewünscht. Diese Zusatzleistungen sind nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Aus diesem Grunde darf der Arzt diese Zusatzleistungen nicht zu Lasten der Chipkarte erbringen.
Wir enthalten Ihnen jedoch diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) nicht vor. In den letzten Jahrzehnten hat sich der medizinische Fortschritt rasant entwickelt. Er ermöglicht uns, mehr für unsere Gesundheit zu tun, als die Kasse zahlt. Gesundheit bedeutet nicht nur die Abwesenheit von Krankheit, sondern vereint in sich das volle soziale, seelische, körperliche und geistige Wohlbefinden.
Individuelle Wünsche jedoch müssen Ihnen privat bezahlt werden und dürfen nicht die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen belasten.
Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) haben eine Auswahl individueller Gesundheitsleistungen für Menschen mit neurologischen oder psychiatrischen Krankheitsbildern zusammengestellt.
Was macht diese individuellen Gesundheitsleistungen aus (im Folgenden als IGEL-Leistungen bezeichnet)?
IGEL-Leistungen werden
- nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt
- sind medizinisch sehr sinnvoll
- dienen oftmals der Prophylaxe vor schweren Erkrankungen
- werden von den Krankenkassen jedoch als unwirtschaftlich eingeschätzt
- sind ärztlich sehr empfehlenswert
- werden auf Wunsch der Patienten erbracht
- IGEL-Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt
Beispiel: Ultraschall-Untersuchung der Hirngefäße mittels Dopplersonografie (direktioneller) und transcranieller Dopplersonografie)
Viele Menschen möchten wissen, ob sie ein Schlaganfallrisiko in sich tragen, auch wenn sie noch nicht an flüchtigen Durchblutungsstörungen des Gehirnes erkrankt waren. Zu den Risikofaktoren gehören neben einer Schlaganfallveranlagung in der Familie auch das Rauchen, erhöhter Blutdruck, die Zuckerkrankheit und Bewegungsmangel.
Diese Risikofaktoren führen zu vorzeitigen Veränderungen der Blutgefäße, bei denen sich Ablagerungen und Verdickungen an der Gefäßinnenwand bilden und es so zur vorzeitigen Gefäßverengung führen kann.
Von diesem Prozess sind insbesondere die hirnversorgenden Gefäße und die Herzkranzgefäße betroffen.
Diese Verengungen der Hirngefäße können auch vorliegen, ohne dass man schon einmal Warnsymptome für einen Schlaganfall hatte.
Die vorzeitige Diagnostik von sogenannten Stenosen der hirnversorgenden Gefäße ermöglicht ein rasches Handeln. Eine operative oder medikamentöse Therapie der Gefäßverengung oder Gefäßarteriosklerose ist die notwendige Folge.
Darüber hinaus müssen die Risikofaktoren therapiert werden.
Die Dopplersonografie der hirnzuführenden Schlagadern und die Dopplersonografie der hirnversorgenden Gefäße als Vorsorgeuntersuchung gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, weil die Krankenversicherungen dies nicht für notwendig und wirtschaftlich halten.
Das frühzeitige Erkennen einer Gefäßkrankheit an den hirnversorgenden Gefäßen kann jedoch Menschen vor dem Auftreten eines Schlaganfalles mit allen damit verbundenen Folgen (schwere Halbseitenlähmung, Sprachverlust etc.) bewahren.